die sind doch früher nicht wirklich ohne helm moped gefahren, oder?? die hatte ja net mal ne brille auf
In Deutschland besteht seit 1976 eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (§ 21a Abs.2 StVO).
Registriert: Di 7. Okt 2008, 10:01 Beiträge: 17263
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