Betreff des Beitrags: Re: MFB Geburtstagsmovie von Chr1s
Verfasst: Fr 24. Feb 2012, 10:17
MFB Forengott
Registriert: Di 7. Okt 2008, 10:01 Beiträge: 17263
Sl!mer hat geschrieben:
Bei sowas hab ich immer bissel Bauchgrummeln...legal???...illegal???...scheißegal???
Wie es mit der neuen ACTA-Vereinbarung aussieht, weiß ich nicht. Aber die Videos sind ja deswegen gesperrt, weil die GEMA von youtube Geld haben will. Soweit ich weiß, ist da eine rechtliche Grauzone. Verboten ist es nicht. Aber gerne gesehen auch nicht.
_________________ Quallen leben seit 360 Mio Jahren ohne Gehirn. Das macht einigen Menschen Hoffnung.
Betreff des Beitrags: Re: MFB Geburtstagsmovie von Chr1s
Verfasst: Fr 24. Feb 2012, 10:18
MFB Ehrenmember
Registriert: Mi 1. Okt 2008, 22:36 Beiträge: 7151 Wohnort: Kaff beim Kaff Kassel
Lieblingsmap: westwood,pira,ruins
Viele sagen es ist legal, jedoch hab ich auch das hier gefunden.
"Google Chrome: Youtube-Sperre umgehen mit Add-On “Proxytube”
Das neueste Add-On zum Entsperren der Youtube-Videos ist “Proxytube”. Das surft im Hintergrund bei Youtube mit, und sobald man auf ein eigentlich gesperrtes Video kommt, wird es aktiv und lädt das Video über einen Proxy. Es nutzt dabei den Flow-Player von HideMyAss.com, wo man auch direkt die Youtube-Adresse eintragen kann. Aber vorsicht: Die Seite (und damit auch das Add-On) wird von Firewalls als “betrügerische Seite oder Bedrohungsquelle” klassifiziert. Vielleicht steht die Seite auf einer schwarzen Liste der Industrie, oder sie ist tatsächlich halbseiden. Insofern keine klare Empfehlung von uns, ihr handelt auf eigene Gefahr."
Da YouTube mit dem Hochladen der Videos eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz eingeräumt wird (Ziffer 10.1 der Nutzungsbedingungen), haben die Rechteinhaber (ich meine hier die der offiziellen Musikvideos) das Streamen ihrer Werke zugelassen; das Material stammt aus einer legalen Quelle. Das bloße Betrachten des Streams –also die Nutzung des Werkes an sich- erfüllt keinen Verbotstatbestand des Urhebergesetzes. Auch mit der Umgehung der Ländersperre durch die Nutzung eines Proxy wird gegen kein Gesetz verstoßen.
Meiner Ansicht nach verstößt man mit der Nutzung der Add-Ons nicht gegen deutsches Urheberrecht.
Autor: RA Jens Pauleit
Also gehen wir mal davon aus, das das alles mit rechten Dingen zugeht, solange YouTube nicht die AGB`s ändert.
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