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Abmahnungen per Email Rechtens!
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Autor:  KaZuYa [ Do 4. Feb 2010, 14:06 ]
Betreff des Beitrags:  Abmahnungen per Email Rechtens!

" http://computer.t-online.de/landgericht ... 1362/index

Abmahnungen, die lediglich per E-Mail zugestellt werden, sind zulässig und damit bindend.
In einem Rechtsstreit gab das Landgericht Hamburg einem Kläger Recht, der seine Abmahnung nicht schriftlich per Post oder Fax, sondern nur als E-Mail sendete. Die Mail gelte auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger angibt, die Mail nie erhalten zu haben. Für Internetnutzer bedeutet das, den eigenen Spam-Filter öfters nach fälschlich abgefangenen Mails zu untersuchen. Sonst könnte es teuer werden.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: 312 O 142/09 erging bereits am 7. Juli 2009, wurde aber erst jetzt bekannt.

Das Landgericht entschied im Sinne des Klägers – Abmahnungen müssen nicht zwingend in schriftlicher Form, sondern können auch elektronisch per Mail versandt werden. Sie gelten auch als zugestellt, wenn der Adressat angibt, sie nicht erhalten zu haben

Heutzutage besteht der E-Mail-Verkehr laut Angabe von Kaspersky Lab zu knapp 85 Prozent aus Spam."

Da haben wir ja allerhand zu tun,spams zu durchforsten und den ganzen Dreck von wichtigem zu filtern.
Am besten seine email Adresse niemandem rausgeben um solchen Sachen vorzubeugen.

Ich finde es eine Frechheit. Ein Nutzer der evtl. ein mal die Woche -viell. noch im Internetcafe- auf sein Postfach zugreift lässt ungewollt Fristen verstreichen...

Was haltet ihr davon?

Autor:  Chr1s [ Do 4. Feb 2010, 14:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Finde ich absolut nicht okay!

Wenn so eine Abmahnung nicht durch den Spamfilter kommt wäre das ja das gleichzusetzen mit einer Rechnung, die über Post kommt und die irgendwo zwischen den ganzen Werbeprospekten versteckt ist!
Mich würde da wirklich mal interessieren, was die schlaggebenden Argumenten waren, die zu einem solchen Urteil geführt haben...

Autor:  KaZuYa [ Do 4. Feb 2010, 14:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

MFB|Cross hat geschrieben:
Finde ich absolut nicht okay!


Mich würde da wirklich mal interessieren, was die schlaggebenden Argumenten waren, die zu einem solchen Urteil geführt haben...



siehe: http://openjur.de/u/31941-312_o_142-09.html

Autor:  geo [ Do 4. Feb 2010, 15:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Mal wieder das Landgericht in Hamburg ...
Die übertrumpfen sich mit ihren Urteilen immer wieder selber ...

Autor:  MFB|Finn [ Do 4. Feb 2010, 15:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Zitat:
Sie gelten auch als zugestellt, wenn der Adressat angibt, sie nicht erhalten zu haben



Lächerlich .... :bang:

Autor:  sahip [ Do 4. Feb 2010, 16:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Das Landgericht Hamburg sowieso schon eine lange Liste von Urteilen, wo man einfach nur den Kopf schütteln kann. Es gibt ja sogar einen Rechtsreisetourismus, um in Hamburg das erwünschte Urteil zu bekommen, weil man weiß, dass sonst kein Richter in Deutschland zu solchen Urteilen kommen würde.

HIER findet man ein paar Anekdoten dazu...

Autor:  Chr1s [ Do 4. Feb 2010, 17:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

KaZuYa hat geschrieben:


Danke erst einmal :oki:

Zitat:
Die Kammer vertritt mit der herrschenden Meinung (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93, S. 431, Stichwort „Wettbewerbsstreitigkeiten") die Auffassung, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, beim Adressaten, also dem Abgemahnten liegt.


... Sicher :roll:

Zitat:
Nach zutreffender Ansicht trägt das Risiko, dass die Abmahnung auf dem Postweg verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der Abmahnung letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 09.01.2007, Az. 416 O 307/06, Rz. 18 zit. n. juris).


... Oh man :scr: ... Wenn ich jemandem ein Paket mit Goldbarren schicke, die ich ihm verkauft habe, ist es natürlich auch die Schuld des Empfängers, wenn sie nicht ankommen. :party:
Die krallen sich da an Vermutungen fest, dass ist der absolute Wahnsinn...

Zitat:
Die Email ist auch unstreitig nicht an den Antragsteller zurückgesendet worden. Demnach war die Email in der Firewall im Machtbereich der Antragsgegnerin angekommen und gilt als zugegangen, weil unter normalen Umständen damit gerechnet werden konnte, dass die Email zur Kenntnis genommen werden würde.


Jetzt machen sie sich wirklich lächerlich, wenn sie aufgrung dieser unbewiesenen Annahme zu dem Urteil gekommen sind.
Nur aufgrund von Indizien/Wahrscheinlichkeiten zu entscheiden, finde ich mehr als unqualifiziert.

Mich beschäftigt die Frage, ob, bei so einer wirren Rechtssprechung, die Urteiler mit dem Kläger unter einer Decke stecken... da sollten meiner Meinung nach Nachforschungen unternommen werden.

Autor:  MFB|rei_Jr [ Do 4. Feb 2010, 17:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

der hatte ein schlechten anwalt

wenn es möglich ist würde ich dagengen klagen
was sachgt den unser anwalt ?

Autor:  Sl!mer [ Do 4. Feb 2010, 17:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Nuja...is ein Urteil eines Landesgerichtes...

Klar hat das schon ne gewisse Aussagekraft, aber ich glaube nem Widerspruch bei ner höheren Instanz würde es nicht standhalten.
Gerade heute, wo soviel Spam ungelesen in den Müll wandert oder schon von den e-mail Providern "gefiltert" wird, bevor es bei mir ankommt, sollte die Beweislast beim Kläger liegen.

Mahnungen, Abmahnungen, Inkassomist dürfte eigentlich nur per Post kommen, wenn nicht sogar per Einschreiben... :nod: :oki2:

Autor:  Dr.med.gyn. [ Do 4. Feb 2010, 22:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

kann nicht sein
Mailverkehr ist rechtlich unverbindlich, wenn er nicht qualifiziert digital signiert ist

Autor:  MFB|rei_Jr [ Fr 5. Feb 2010, 01:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

so zurück zum wesentlichen ;-)

Autor:  Dead [ Fr 5. Feb 2010, 01:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

ih wer löscht da meinen passenden thread^^
tstst
is wohl untergegangen bei dem ganzen nicht passendem :D

naja. da eh bald die digitale signierung von der post kommt is das urteil dann eh unwichtig da man dann einfach alles signiert und schon is es wie ein brief

und find das urteil gar nicht so falsch.
ich mein ich hab z.b. ne hochschulemail adresse da gibts keinen spam und alle nachrichten dort können nur von bestimmten adressen kommen so das alles was da ankommt auch als verbindlich angesehen werden kann

warum also nicht dort auch wichtige nachrichten verschicken die zu abmahnungen, etc. führen. (ok gibts im studium nicht aber da gibts sicher auch wichtige dinge die man per mail verschicken könnte :D)

Und eigentlich is es mir auch noch nie passiert das wichtige mails im spam ordner gelandet wären.
das einzige wofür man garantieren müsste damit so ein urteil auch wirklich als sinnvoll angesehen werden kann is das die mail auch bei der richtigen mailadresse angekommen is.
aber auch das is ja meistens gegeben denn wenn die adresse nicht stimmt kommt die mail eh zurück und wenns die falsch war is es einfach wie wenn der postbote den brief in den falschen briefkasten wirft.

Autor:  sahip [ Fr 5. Feb 2010, 03:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Der Unterschied ist der:

Digital signierte Emails die als vertrauenswürdig gekennzeichnet sind, können durchaus für offizielle Benachrichtigungen benutzt werden. Projekte dazu gibt es bei der Post und von der Bundesregierung in Form von .de-mail. Wann das anständig funktioniert ist eine andere Sache.

Normale, unsignierte Emails als rechtlich bindend einzustufenden Nachrichtenverkehr einzustufen zeugt hingegen von einem totalen Unverständnis der Technik und ausufernder Dummheit. Ich kann meinen Email Header auch fälschen und als Finanzamt Recklinghausen Emails rumschicken mit dem Inhalt:"Sie wurden erwischt, zahlen sie 5.000€ Strafe auf folgendes Konto".

Und damit kommen wir zur Abmahnmafia. Im Normalfall würden schmierige Abmahnungen von noch schmierigeren Abmahnabwälten bei mir einfach im SPAMfilter hängenbleiben und gelöscht werden, alleine wegen der Gefahr von Viren und Trojaner, usw öffnet man sowas auch nicht.

Persönlich schau ich allerdings mittlerweile, aufgrund meines durchaus ganz gut besuchten Blogs, genauer hin, um sowas Notfalls gleich an meinen Rechtsanwalt weiterzugeben.

Autor:  Cowboy [ So 7. Feb 2010, 23:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Also, ich seh des so. In unserem Zeitalter voller Internet is es ok, anstatt eines Briefes auch eine Mail zu schreiben. Ich kann die Argumentation des Landgerichts nachvollziehen und klingt schlüssig. Man kann hier nicht einfach die Beweislast einfach so umdrehen; es dürfen hier keine Grenzen überschritten werden. Wenn jemand eine E-Mailadresse besitzt, kann demjenigen auch zugemutet werden, dass die Abmahnung in seinen "Machtbereich" gelangt. Es geht bei solchen Willenserklärungen immer darum, dass derjenige, der sie abgibt, alles dafür tut, dass sie dem anderen auch zugeht. Wenn er satt eines Briefes eine Mail verschickt (was in der heutigen Zeit ja schon normal) ist, hat er mMn alles Zumutbare getan und ab dann liegt es in der Hand des Empfängers, sie auch "anzunehmen".
Ich finde das Urteil als juristisch gesehen total korrekt, wenngleich es für Nichtjuristen verständlicherweiße nicht nachvollziehbar ist. Kann euch verstehen, ging mir am Anfang auch so ;)

Autor:  sahip [ Mo 8. Feb 2010, 00:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abmahnungen per Email Rechtens!

Rein rechtlich z.B. nach Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93, S. 431, Stichwort “Wettbewerbsstreitigkeiten” mag das sogar zutreffend sein, denn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, liegt beim Adressaten, also dem Abgemahnten. Der Abgemahnte trägt das Risiko, dass die Abmahnung auf dem Postweg verloren geht, da es sich bei der Abmahnung letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen.

Diese Auslegung beweist allerdings nur, dass das bestehende dt. Abmahnwesen kompletter Schwachsinn ist. ;) Rest siehe oben.

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