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KACHELMANN Staatsanwaltschaft will Revisio
unglaublich was da vor geht 100%  100%  [ 11 ]
richtig so auch wenn keine beweise gibt 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 11
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 Betreff des Beitrags: KACHELMANN Staatsanwaltschaft will Revision
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2011, 14:46 
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KACHELMANN Staatsanwaltschaft will Revisio : :ahhh:

keine beweise aber in revison gehen :party: :bang: :shot2:
das schlägt dem fass den boden aus

man müsste die staatsanwaltschaft mit in haftung nehmen
wenn man bedenkt welche kosten auf den steuerzahler zukommt
bei 0 chance auf erfolg

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 Betreff des Beitrags: Re: KACHELMANN Staatsanwaltschaft will Revision
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2011, 15:16 
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Für schwere Vergewaltigung (so wie es angeklagt war) ist in Deutschland eine Haftstrafe von mind 5 Jahren vorgesehen. :agree: Warum hat man aber 4,3 Jahre gefordert? :-??? Wiederspricht sich doch. :denk:


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 Betreff des Beitrags: Re: KACHELMANN Staatsanwaltschaft will Revision
BeitragVerfasst: So 5. Jun 2011, 23:54 
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Pitti hat geschrieben:
Für schwere Vergewaltigung (so wie es angeklagt war) ist in Deutschland eine Haftstrafe von mind 5 Jahren vorgesehen. :agree: Warum hat man aber 4,3 Jahre gefordert? :-??? Wiederspricht sich doch. :denk:


§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Wie man den "minderschweren Fall" auslegt bleibt deren Geheimnis.

Aber im Großen und Ganzen finde ich diesen ganzen Prozeß ne Farce.
Schon wie die Staatsanwaltschaft gleich am Anfang der Presse wage Ermittlungsergebnisse zugespielt hat, wie die offensichtlichen Lügen des Opfers kaum gewertet wurden und wie die widersprüchlichen Aussagen keinen Grund zur Überprüfung deds Wahrheitsgehaltes gaben...ich denke der junge Herr Staatsanwalt wollte sich ein Denkmal setzen und gesteht sich bis heute keine Verfahrensfehler, Fehlverhalten bei der Pressearbeit und Unzulänglichkeiten bei den Ermittlungen ein.

Ein kleiner Emporkömmling, um den es bald seeeehr ruhig werden wird.

Hätte man richtig ermittelt, bevor es zum Verfahren gekommen ist, wäre viel Ärger und Denunziation erspart geblieben und das Steuersäckel hätte nicht bluten müssen.

_________________
Thüringer dürfen das... ;-)


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