geht ja noch. aber DAS ist die Abzocke schlechthin.
1 SMS für 79 €uro ^^Polizei http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 718078.htm
Mainzer sitzt dubioser Abzocke per SMS auf - 79 Euro für Rückantwort berechnet20.10.2009 - MAINZ
Ein 32-jähriger Mann aus Mainz staunte nicht schlecht, als ihm eine Rechnung ins Haus flatterte:
79 Euro sollte er für eine SMS bezahlen, mit der er unwissentlich einen Vertrag abgeschlossen hatte.
Ausgangspunkt war eine Kurzmitteilung, in der er darüber informiert wurde, „dass man eine Bildmitteilung per MMS nicht an ihn versenden konnte“, wie das Polizeipräsidium am Dienstag mitteilte.
„Das geht auch nicht, weil mein Handy für eine MMS nicht freigeschaltet ist“, lautete sinngemäß die lapidare Antwort an den Absender. Die Rechnung kam prompt per Post: Mit der Rückantwort wurde ein Vertrag abgeschlossen und der Betrag von 79 Euro in Rechnung gestellt.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer neuen Masche der SMS-Abzocke.
Betroffene hätten eine SMS mit dem Inhalt erhalten:
"Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben, können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank." Wer darauf vertraut und antwortet, bekomme eine weitere SMS mit dem Hinweis, dass man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen habe, sagte eine Verbraucherschützerin in Halle.
In einer weiteren Kurzmitteilung würden Namen und Postleitzahl des Verbrauchers zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt. Nach Versand der eigenen Adressdaten komme eine Rechnung. 79 Euro sollen für die Teilnahme am Chat innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Betroffenen, keinesfalls auf derartige SMS unbekannter Versender zu antworten und
Rechnungen der Firma "Mobile Gateway Poland" nicht zu bezahlen. Auch nachfolgende Mahnungen einer Inkasso-Firma namens "Euroliquid oHG" sollten nicht beglichen werden. Auf die geschilderte Art und Weise sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der die Gegenseite berechtigen könnte, eine Forderung mit Erfolg einzutreiben. Die Verbraucherschützer rieten zudem zu einer Strafanzeige wegen Verdachts des versuchten Betrugs.