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wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? https://forum.team-mfb.com/viewtopic.php?f=11&t=15120 |
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Autor: | bob701 [ Mi 16. Nov 2011, 17:45 ] |
Betreff des Beitrags: | wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
wieviel Verkäufe pro Monat kann man etwa haben bei Ebay im Monat? ich verkaufe meist so 5-8 Artikel im Monat bei Ebay wisst ihr mehr? |
Autor: | GKT [ Mi 16. Nov 2011, 17:57 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
Würde mich doch sehr wundern bei der Menge |
Autor: | SMü [ Mi 16. Nov 2011, 18:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
Die eBay Hilfe ist da eigentlich immer sehr gut geschrieben... http://pages.ebay.de/help/sell/business ... count.html Das hätte man auch selber finden können, oder bei Google "ebay gewerblicher verkäufer" eingeben... ![]() |
Autor: | bob701 [ Mi 16. Nov 2011, 18:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ). http://www.internetrecht-rostock.de/unt ... r-ebay.htm ich habe jetzt 87 Bewertungen |
Autor: | SMü [ Mi 16. Nov 2011, 18:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
bob701 hat geschrieben: Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ). ![]() So ein Rotz... ich kenns so viele die ü300 Bewertungen haben und nicht gewerblich sind. Ich kann auch in 5 Jahren auf ü154 Bewertungen kommen, deswegen mach ich das nicht gewerblich. Sowas kann man nicht verallgemeinern. Wenn du jeden Monat 5-6 Dinge aus deinem Haushalt verkaufst dann juckt das keinen. Wenn du aber Großposten kaufst und verkaufst und damit deinen Lebensunterhalt aufbesserst dann ist das gewerblich. "eBay geht ab 100 Bewertungen im Monat von gewerblicher Tätigkeit aus" |
Autor: | bob701 [ Mi 16. Nov 2011, 18:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
SMü hat geschrieben: Die eBay Hilfe ist da eigentlich immer sehr gut geschrieben... http://pages.ebay.de/help/sell/business ... count.html Das hätte man auch selber finden können, oder bei Google "ebay gewerblicher verkäufer" eingeben... ![]() hatte da nachgeschaut aber nix brauchbares gefunden... dein Link hat mir einiges beantwortet aber 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 ) solche Urteile sagen da schon fast wieder was anderes aus.... danke dir ![]() |
Autor: | SMü [ Mi 16. Nov 2011, 18:20 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
Letzlich kommt es darauf an was du machst. Wenn du irgendwo günstig größere Mengen kaufst und dann gewinnorientiert verkaufst musst du das gewerblich anmelden. Wenn du aber deinen "Schrott" verkaufst (und das kann bei manchen schonmal sehr viel werden) hat das nichts gewerbliches. |
Autor: | bob701 [ Mi 16. Nov 2011, 18:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
danke dir! verstehe ![]() |
Autor: | Xajorkith [ Mo 5. Dez 2011, 14:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
Ist das Thema noch aktuell? |
Autor: | bob701 [ Mo 5. Dez 2011, 16:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
Xajorkith hat geschrieben: Ist das Thema noch aktuell? klar warum? |
Autor: | Xajorkith [ Di 6. Dez 2011, 13:46 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wann gilt mann als gewerblicher Verkäufer bei Ebay? |
OK dann schreibe ich etwas dazu. Du musst unterscheiden wann Ebay dich als gewerblichen Verkäufer sieht (das ist der Link von oben) und wann du gewerblicher Verkäufer nach deutschem Handelsrecht bzw. Steuerrecht bist und damit eine Gewerbeanmeldung brauchst und die Einkünfte versteuern musst. Die Definition im Steuerrecht lautet "Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden." Also wenn du einfach mal deinen Krempel bei Ebay einstellst, ist es keine nachhaltige Tätigkeit. Das Handelsgesetz sieht es etwas lockerer. Du hast nur ein Handelsgewerbe wenn du einen in Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb brauchst. Das erreichst du auf jeden Fall nicht. Du wirst ja kaum 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn machen, du hast keine Angestellten und kein Ladengeschäft. Außerdem brauchst du für deinen Ebayshop keine Buchhaltung usw. Wenn du willst, schick mir mal ne PN mit den Umsatzdaten von deinem Ebayshop und was du da alles verkaufst. Dann kann ich dir etwas mehr sagen. Viele Grüße Xajorkith |
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