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ich wäre den mal gerne weg :( https://forum.team-mfb.com/viewtopic.php?f=11&t=14377 |
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Autor: | MFB|rei_Jr [ Sa 27. Aug 2011, 08:32 ] |
Betreff des Beitrags: | ich wäre den mal gerne weg :( |
hi hänge immer noch am düsseldorfer flughafen wo ich eigentlich schon längst auf malle seinen sollte mein letzter fug letztes jahr hatte wir über 6 stunden verspätung und jetzt zz 4 stunden ich könnte ![]() hatte extra so früh morgens gebucht weil ich nur eine woche weg bin und noch was vom tag haben wollte und jetzt komme ich wenn ich glück habe mittags an statt früh morgens nach auskunft von air berlin haben wir wegen maschienen wechsel die verspätung also keine höhere gewallt die überflüssige zeit die ich zwangsweise habe habe ich genutzt um zu googlen und da habe ich folgendes gefunden "Folgende Ausgleichszahlungen müssen Airlines leisten, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet: 250 Euro bei einer Strecke bis 1500 Kilometer" hat jemand erfahrung wie die chancen stehen die 250€ zu bekommen für meine flugstrecke von ca. 1380km |
Autor: | MFB|Pitti [ Sa 27. Aug 2011, 09:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ich wäre den mal gerne weg :( |
Lass dir gleich mal die Verspätung schriftlich geben, mit Grund. Und dann geh mal in Urlaub. Danach kannst das einreichen. Airlines wenden häufig ein, die Verspätung sei durch ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“, zum Beispiel eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch Vogelschlag wie in den Verfahren vor dem AG Königs Wusterhausen, eingetreten und daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (Az. 8 U 15/09 vom 3. Juni 2009). Auch laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden. http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte Ob es sich lohnt den Anwalt einzuschalten, muß man abwägen. Auf jeden Fall wünsche ich euch einen schönen Urlaub und ein paar erholsame Tage! ![]() |
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