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 Betreff des Beitrags: ich wäre den mal gerne weg :(
BeitragVerfasst: Sa 27. Aug 2011, 08:32 
MFB Clanführung
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hi
hänge immer noch am düsseldorfer flughafen
wo ich eigentlich schon längst auf malle seinen sollte

mein letzter fug letztes jahr hatte wir über 6 stunden verspätung
und jetzt zz 4 stunden
ich könnte :kotz:

hatte extra so früh morgens gebucht
weil ich nur eine woche weg bin und noch was vom tag haben wollte
und jetzt komme ich wenn ich glück habe mittags an statt früh morgens

nach auskunft von air berlin haben wir wegen maschienen wechsel die verspätung
also keine höhere gewallt
die überflüssige zeit die ich zwangsweise habe
habe ich genutzt um zu googlen
und da habe ich folgendes gefunden

"Folgende Ausgleichszahlungen müssen Airlines leisten, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet: 250 Euro bei einer Strecke bis 1500 Kilometer"

hat jemand erfahrung wie die chancen stehen die 250€ zu bekommen
für meine flugstrecke von ca. 1380km

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 Betreff des Beitrags: Re: ich wäre den mal gerne weg :(
BeitragVerfasst: Sa 27. Aug 2011, 09:27 
MFB Forengott
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Registriert: Di 7. Okt 2008, 10:01
Beiträge: 17263
Lass dir gleich mal die Verspätung schriftlich geben, mit Grund. Und dann geh mal in Urlaub. Danach kannst das einreichen.

Airlines wenden häufig ein, die Verspätung sei durch ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“, zum Beispiel eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch Vogelschlag wie in den Verfahren vor dem AG Königs Wusterhausen, eingetreten und daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (Az. 8 U 15/09 vom 3. Juni 2009). Auch laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

Ob es sich lohnt den Anwalt einzuschalten, muß man abwägen.



Auf jeden Fall wünsche ich euch einen schönen Urlaub und ein paar erholsame Tage! :oki2:

_________________
Quallen leben seit 360 Mio Jahren ohne Gehirn. Das macht einigen Menschen Hoffnung.


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